Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich
1.1 Vertragsparteien Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Kleiner Racker, Elena Helmer, Wüllener Straße 5, 48691 Vreden (nachfolgend „Kleiner Racker“) und den Kundinnen, die Verkaufsflächen anmieten oder Waren über die bereitgestellten Flächen zum Verkauf anbieten.
1.2 Sprachform Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die weibliche Form verwendet. Sie bezieht sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter.
1.3 Abrufbarkeit der AGB Die jeweils gültige Version dieser AGB kann jederzeit im Geschäft eingesehen oder online unter www.kleinerracker-vreden.de abgerufen werden. Vor Abschluss eines Vertrages wird jeder Kundin ausreichend Gelegenheit gegeben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
1.4 Vorrang individueller Absprachen Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
1.5 Änderung der AGB Kleiner Racker ist berechtigt, diese AGB bei berechtigtem Anlass anzupassen oder zu ergänzen. Über Änderungen wird die Mieterin mindestens vier Wochen im Voraus per EMail informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird ausdrücklich hingewiesen.
2. Zustandekommen des Mietverhältnisses
2.1 Mietvertrag Ein Mietvertrag über ein Verkaufsregal kommt zwischen der jeweiligen Mieterin und Kleiner Racker zustande. Die Buchung kann entweder online oder direkt im Ladengeschäft erfolgen.
2.2 Nutzung der Plattform „Zellr“ Zur Buchungs- und Kundenverwaltung wird die Plattform „Zellr“ genutzt. Ergänzend gelten die AGB sowie Datenschutzbestimmungen von Zellr, abrufbar unter www.zellr.com. Kleiner Racker übernimmt keine Haftung für Fehler und Schäden durch den Anbieter „Zellr“.
2.3 Buchungsvorgang Ein Mietverhältnis über einen Verkaufsstand entsteht, wenn die Mieterin über die Website von Kleiner Racker den Buchungsprozess startet und darüber auf das externe Buchungssystem Zellr gelangt. Dort wählt sie das gewünschte Regal sowie den Mietzeitraum aus und gibt anschließend ein verbindliches Buchungsangebot ab. Die jeweils geltenden Mietpreise werden im Verlauf des Buchungsvorgangs vorab angezeigt und sind für die Mieterin jederzeit einsehbar. Mit Abschluss der Buchung erklärt sich die Mieterin zugleich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kleiner Racker einverstanden. Unabhängig davon kann die Reservierung eines Verkaufsstandes auch direkt im Geschäft vorgenommen werden; auch in diesem Fall erfolgt die Buchung nach demselben organisatorischen Ablauf.
2.4 Verkauf im eigenen Namen Der Verkauf der Waren erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Mieterin. Kleiner Racker stellt lediglich die Verkaufsfläche zur Verfügung und ist nicht Vertragspartnerin der Käuferinnen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Preise Die jeweils gültigen Preise für Regalmieten und Zusatzleistungen sind im Geschäft oder unter www.kleinerracker-vreden.de einsehbar. Alle Beträge verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Zahlungsarten Die Zahlung der Miete erfolgt mittels:
  • Überweisung
  • PayPal
  • Kreditkartenzahlung über Stripe
  • EC- oder Kreditkarte im Ladengeschäft
3.3 Zusatzkosten bei Zahlungsproblemen Entstehen durch fehlgeschlagene Zahlungen oder Rückbuchungen zusätzliche Kosten, trägt diese die Mieterin, sofern sie dies zu vertreten hat. 3.4 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug ist Kleiner Racker berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen. 3.5 Fälligkeit Die vereinbarte Mietgebühr ist mit Abschluss des Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig. Sofern im Einzelfall ein abweichender, kalendermäßig festgelegter Zahlungstermin vereinbart wurde, gerät die Mieterin bereits mit Überschreitung dieses Termins automatisch in Zahlungsverzug. Im Falle eines Verzugs ist Kleiner Racker berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden aufgrund des Zahlungsverzugs bleibt hiervon unberührt.
4. Nutzung der Verkaufsflächen
4.1 Mietdauer Die Mindestmietdauer beträgt sieben aufeinanderfolgende Öffnungstage. Abweichende Zeiträume bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
4.2 Zulässige Waren Die von der Mieterin angebotenen Artikel dürfen ausschließlich dem Bereich der Baby- und Kinderwaren zuzuordnen sein.
Zulässig sind insbesondere:
  • Kleidung (Größen 40–176)
  • Schuhe
  • Spielzeug
  • Accessoires
  • Elektronikartikel
  • weitere Baby- und Kinderausstattung
  • Umstands- und Stillkleidung
Nicht gestattet sind u. a.:
  • Gesetzes- oder konzeptwidrige Waren
  • Lebensmittel, Pflanzen, Waffen, Betäubungsmittel
  • Erotikartikel
  • gefälschte Produkte
  • Gefahrstoffe, Flüssigkeiten, Gase
  • lebende Tiere
  • illegal erlangte Artikel
  • gezielt zum Weiterverkauf beschaffte Neuware von Drittanbietern
4.3 Zusatzflächen Zusätzlich dürfen platziert werden:
  • bis zu zwei Artikel an aktuellen Themen- oder Saisonständern
  • bis zu zwei Großartikel auf gekennzeichneten Flächen. Großartikel müssen gemeinsam mit dem Personal von Kleiner Racker im vorgesehenen Verkaufsbereich platziert werden.
Die Mieterin ist verpflichtet, diese Artikel nach Ende der Mietzeit selbst aus diesen Bereichen wieder abzuholen.
4.4 Zustand der Waren Die Mieterin verpflichtet sich, alle Artikel vor dem Einstellen sorgfältig zu prüfen. Kleidung muss sauber und gewaschen sein; geringe Mängel an Artikeln sind deutlich zu kennzeichnen. Kleiner Racker kann ungeeignete Waren vom Verkauf ausschließen.
4.5 Eigentum und Rechte Mit der Einstellung der Ware versichert die Mieterin, Eigentümerin der Artikel zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.
4.6 Gestaltung und Pflege Die Kundin trägt die Verantwortung für ihren Stand während der gesamte Mietdauer und kann jederzeit neue Artikel ergänzen. Zusätzliche Preisschilder können bei Bedarf gedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Service zu buchen, bei dem der Stand täglich von Kleiner Racker aufgeräumt wird.
4.7 Sicherheit der Regalflächen Auf den obersten Regalbogen dürfen keine Gegenstände mit Rädern gestellt werden, um ein Herunterfallen zu verhindern. Kleiner Racker ist berechtigt, Artikel, die herunterfallen könnten oder zu schwer sind, vom obersten Regal zu entfernen oder aus Sicherheitsgründen im Regal entsprechend umzustellen.
4.8 Überfüllung Kleiner Racker ist berechtigt, bei übermäßiger Befüllung des Regals eine Verringerung der ausgestellten Artikel zu verlangen. Besteht eine unmittelbare Gefährdung für Personen, Waren oder Inventar, darf Kleiner Racker das Regal auch ohne vorherige Abstimmung teilweise oder vollständig räumen. Die Mieterin wird hierüber im Anschluss informiert und ist verpflichtet, die betroffenen Waren unverzüglich abzuholen.
4.9 Verbotene Gegenstände Eigene Möbel, elektrische Geräte sowie bauliche Veränderungen am Regal sind nicht gestattet. Nach dem Einräumen müssen alle Transportbehältnisse wie Kisten oder Taschen wieder entfernt werden. Eine dauerhafte Lagerung von Gegenständen ist nicht gestattet.
4.10 Einräumen Das Einräumen ist frühestens eine Stunde vor Ladenschluss am Vortag möglich. Zudem darf am ersten Tag der Mietzeit eine halbe Stunde vor Ladenöffnung eingeräumt werden. Kleiner Racker ist berechtigt, den Stand ohne vorherige Ankündigung an eine andere Person weiterzuvermieten, sofern der Kunde seinen Stand am ersten Tag der Mietdauer nicht eingerichtet und darüber vorab nicht informiert hat.
4.11 Räumung Das Regal ist am letzten Tag der Mietlaufzeit bis eine Stunde vor Ladenschluss vollständig zu räumen. Die Regalräumung muss persönlich durch die Mieterin erfolgen und ist nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises zulässig. Alternativ kann die Mieterin eine dritte Person schriftlich bevollmächtigen. Alle Preisschilder müssen an den Artikeln verbleiben. Das Personal von Kleiner Racker ist berechtigt, die zu entnehmenden Artikel zu kontrollieren.
4.12 Nicht geräumte Regale Wird das Regal nicht fristgerecht geräumt, übernimmt Kleiner Racker die Einlagerung der verbleibenden Waren gegen ein entsprechendes Entgelt. Erfolgt keine Abholung innerhalb von zehn Tagen nach Mietende, gilt das Eigentum gemäß § 959 BGB als aufgegeben.
4.13 Preisauszeichnung Für die Preisauszeichnung sind ausschließlich die von Zellr generierten BarcodeEtiketten zu verwenden. Sie müssen gut sichtbar an der Ware befestigt werden. Änderungen an Preisen erfordern neue Etiketten
4.14 Kennzeichnung Die Etiketten müssen Angaben zur Produktart, Marke und Größe enthalten. (z. B. Hose, Herstellername, Gr. 62) Allgemeine Beschreibungen wie „Kleidung“ oder „Schuhe“ gelten nicht als korrekte Beschreibung des Artikels.
4.15 Fundsachen Gefundene Artikel ohne Etikett werden sieben Tage im Bereich „Fundsachen“ aufbewahrt und bei Nicht-Abholung gespendet.
4.16 Rabatte Auf Wunsch kann jederzeit während der Miete ein Gesamtrabatt von 25 %, 50 % oder 75 % eingerichtet werden. Der gewünschte Rabatt muss mindestens einen Tag vor Beginn der Aktion über das Anfrageformular auf der Website www.kleinerracker-vreden.de angemeldet werden.
4.17 Gewerbliche Verkäuferinnen Für gewerbliche Verkäuferinnen im Sinne des § 14 BGB liegt die Verantwortung für die steuerliche Behandlung der erzielten Verkäufe ausschließlich bei der Mieterin. Kleiner Racker übernimmt keine steuerliche Beratung. Umsatzsteuer wird nur auf Mieten, Provisionen und zusätzliche gebuchte Leistungen erhoben.
5. Verkaufsabwicklung und Auszahlung
5.1 Provision Für vermittelte Verkäufe behält Kleiner Racker eine Provision ein, deren Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Sie wird nach der Mietlaufzeit vom Verkaufserlös abgezogen.
5.2 Auszahlung Die Auszahlung der Verkaufserlöse erfolgt binnen sieben Werktagen nach Mietende abzüglich Provisionen und offener Forderungen.
5.3 Auszahlungsart Die Auszahlung kann per Überweisung oder PayPal erfolgen, sofern die erforderlichen Daten korrekt im Kundenkonto hinterlegt sind.
5.4 Verfall des Anspruchs Kann eine Auszahlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Mietzeit aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kontodaten nicht erfolgen, behält sich Kleiner Racker das Recht vor, den Auszahlungsanspruch nach einer schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung gemäß §§ 195 ff. BGB verfallen zu lassen.
6. Vertragsabschluss, Rücktritt und Kündigung
6.1 Vertragsabschluss Der Vertrag über die Anmietung einer Regalfläche kommt zustande, sobald die Buchung über das Zellr-System oder vor Ort im Laden verbindlich vorgenommen und von Kleiner Racker bestätigt wurde.
6.2 Zahlungspflicht Die Buchung verpflichtet zur vollständigen Zahlung der Mietgebühr. Eine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme des Regals ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Stornierung durch die Mieterin
  • Kostenfreier Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn
  • Bei Stornierung 7–13 Tage vor Mietbeginn werden 50 % der Mietkosten erstattet
  • Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail) und gelten erst nach Bestätigung durch Kleiner Racker. Maßgeblich ist der Eingang der Mitteilung.
6.4 Rücktritt durch Kleiner Racker Kleiner Racker kann vom Vertrag zurücktreten, wenn: • die Mietzahlung nicht rechtzeitig eingeht, • falsche oder unvollständige Daten angegeben wurden, • die Mieterin gegen Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt, die angebotene Ware gegen ethische Grundsätze oder das Geschäftskonzept verstößt.
6.5 Fristlose Kündigung Kleiner Racker kann den Vertrag auch nach Mietbeginn fristlos kündigen bei: • vorsätzlicher oder wiederholter Platzierung ungeeigneter oder verbotener Waren, • mutwilliger Beschädigung von Regal, Inventar oder fremder Ware, • unerlaubten Eingriffen in das Kassensystem oder betrügerischen Handlungen.
6.6 Folgen der fristlosen Kündigung Bei fristloser Kündigung endet die Regalnutzung sofort. Die Ware ist innerhalb von 48 Stunden abzuholen. Erfolgt keine Abholung, gelten die Regelungen gemäß Absatz 4.12.
6.7 Erstattungsanspruch Ein Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung der Mietgebühr besteht bei Kündigung durch Kleiner Racker nicht.
6.8 Kündigung ohne Verschulden Wird der Vertrag aus Gründen gekündigt, die nicht von der Mieterin verursacht wurden (z. B. technische oder organisatorische Nichtverfügbarkeit), werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Kleiner Racker.

7. Käuferinnenrechte
7.1 Keine Gewährleistung Kleiner Racker übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Beschaffenheit der von der Mieterin angebotenen Waren. Die Mieterin ist allein für die Qualität ihrer Artikel verantwortlich.
7.2 Sicherheitsrelevante Artikel Für die Sicherheit und Funktionalität von Artikeln wie Kinderwagen, Kindersitzen oder ähnlichen Produkten übernimmt Kleiner Racker keine Garantie oder Gewährleistung, da es sich nicht um eigene Produkte handelt und diese vor dem Verkauf nicht von Kleiner Racker geprüft werden.
7.3 Haftung Kleiner Racker haftet gegenüber Käuferinnen nicht für Unzufriedenheit, Rücksendungen oder Mängel der Artikel – auch nicht für Schäden oder Mängel, die später festgestellt werden. Rückgaben und Umtausch gekaufter Artikel sind ausgeschlossen.

8. Haftung und Versicherung
8.1 Haftungsausschluss Kleiner Racker haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Ware durch z. B. Feuer, Wasser, Ungeziefer oder Vandalismus, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Risiko durch Dritte Die Regalflächen befinden sich in öffentlich zugänglichen Räumen. Kleiner Racker trägt kein Risiko für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Handhabung durch Dritte (z. B. Kundschaft). Im Laden findet eine Kameraüberwachung statt, diese dient jedoch nur der allgemeinen Sicherheit und ersetzt keine Warensicherung. Eine gesonderte Versicherung der Waren durch Kleiner Racker erfolgt nicht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eine geeignete Versicherung für Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch abzuschließen oder zu prüfen, ob ein entsprechender Versicherungsschutz bereits besteht.
8.3 Verkaufserfolg Preisgestaltung und Verkaufserfolg liegen in der Verantwortung der Mieterin.
9. Datenschutz
9.1 Datenverarbeitung Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere DSGVO und BDSG.
9.2 Zweckbindung Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet. Weitere Informationen sind unter www.kleinerracker-vreden.de/datenschutz abrufbar.

10. Mängelrüge
Die Mieterin ist verpflichtet, erkennbare Mängel an dem überlassenen Regal oder am bereitgestellten Zubehör unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Beginn der Mietdauer – schriftlich oder per E-Mail an Kleiner Racker zu melden. Spätere Meldungen von offensichtlichen Schäden können nicht berücksichtigt werden. Stellt sich eine Mängelmeldung als berechtigt heraus, wird Kleiner Racker nach eigenem Ermessen: • den Mangel beheben, • das betroffene Objekt austauschen oder • eine angemessene Ersatzleistung anbieten.

11. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Rechtswahl Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ahaus.
12.3 Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Streitbeilegung Kleiner Racker nimmt an Verfahren zur Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen weder freiwillig teil noch ist dazu verpflichtet.

Stand: Januar 2026
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